- Tagessatz
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Ta|ges|satz 〈m. 1u〉1. tägliche Festkosten für Krankenhaus-, Heimaufenthalte o. Ä.2. 〈Rechtsw.〉 nach dem Einkommen bemessene Einheit für Geldstrafen● der Dieb wurde zu acht Tagessätzen verurteilt* * *
Ta|ges|satz, der:1. (Rechtsspr.) nach dem täglichen Nettoeinkommen u. den übrigen wirtschaftlichen Verhältnissen ermittelte Einheit, in der Geldstrafen festgesetzt werden:die Täterin wurde zu zehn Tagessätzen verurteilt.2. festgesetzte tägliche Kosten für Unterbringung [u. Behandlung] eines Patienten im Krankenhaus o. Ä.* * *
Tages|satz,Strafrecht: Rechnungseinheit für die Verhängung von Geldstrafen (§ 40 StGB). Die Geldstrafe beträgt mindestens fünf, höchstens 360 Tagessätze, ein Tagessatz mindestens 2 DM und höchstens 10 000 DM. Bei der Berechnung der Höhe eines Tagessatzes ist unter Berücksichtigung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters in der Regel von dem Nettoeinkommen auszugehen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat oder haben könnte; seine Verdienst- und Vermögensverhältnisse können geschätzt werden. - Das Tagessatzsystem ist 1969 aufgrund skandinavischen Vorbilds ins deutsche Recht eingeführt worden. Auch das österreichische StGB von 1974 hat das Tagessatzsystem übernommen (§ 19).* * *
Ta|ges|satz, der: 1. (Rechtsspr.) nach dem täglichen Nettoeinkommen u. den übrigen wirtschaftlichen Verhältnissen ermittelte Einheit, in der Geldstrafen festgesetzt werden: der Täter wurde zu zehn Tagessätzen verurteilt. 2. festgesetzte tägliche Kosten für Unterbringung [u. Behandlung] eines Patienten im Krankenhaus o. Ä.
Universal-Lexikon. 2012.